Änderungen bei Guthaben-Überweisungen

Wie Sie sicher schon erfahren haben, ändern sich ab 9. Oktober 2025 einige Regelungen bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen. Die neue Ver­ord­nung ver­pflich­tet Zah­lungs­dienst­leis­ter, vor der Aus­füh­rung ei­ner Über­wei­sung ei­ne Emp­fän­ger­über­prü­fung durch­zu­füh­ren. Da­bei wer­den die IBAN und der Na­me des Emp­fän­gers zur Über­prü­fung an die Emp­fän­ger­bank wei­ter­ge­lei­tet und ab­ge­gli­chen. Da unser eingetragener Vereinsname „FiT – Fit in den Tag – Verein zur Förderung der gesunden Ernährung am Gymnasium am Wall e.V.“ etwas sperrig für ein Überweisungformular ist – und sicher viele Fehler bei der Empfängerprüfung der Banken provozieren dürfte – haben wir einen einfacheren Empfängernamen angelegt.

Bitte benutzen ab sofort für Überweisungen auf Ihr Mensamax-Konto oder das Ihres Kindes folgende Angaben:

Empfänger: FiT Verein GaW
IBAN: DE69 2915 2670 0020 2764 32
BIC: BRLADE21VER
Bank: Kreissparkasse Verden
Verwendungszweck: Benutzername

Ihr Benutzername hat in der Regel das Format abcd1234. Bitte denken Sie auch daran, eventuelle Daueraufträge anzupassen.

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und weiterhin guten Appetit in Mensa und Cafeteria


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